Mehr als nur DSGVO.
Prilog erfüllt die strengsten Schul- und Landesgesetze. Absolute Rechtssicherheit – für Datenschutzbeauftragte, Schulleitungen und Personalräte.
Schulgesetze der Bundesländer
Bildung ist Ländersache – und jedes Land hat eigene Regeln.
Bildung ist Ländersache, und jedes der 16 Bundesländer hat eigene, strenge Vorgaben für den Einsatz von Software an Schulen. Cloud-Dienste aus den USA stehen in vielen Ländern auf der roten Liste der Landesdatenschutzbeauftragten.
US-Cloud = rote Liste
Microsoft Teams, Google Workspace und WhatsApp stehen in mehreren Bundesländern explizit auf der roten Liste. Die Nutzung ist offiziell untersagt oder erfordert aufwendige Genehmigungsverfahren.
100 % Datensouveränität
Ihr Prilog-Server läuft entweder auf der Hardware Ihrer Schule oder bei streng zertifizierten Hostern in Deutschland. Keine versteckten Abhängigkeiten in ausländische Rechenzentren.
Digitale Barrierefreiheit
Inklusion ist kein Feature – sie ist eine gesetzliche Pflicht.
Schulen müssen Inklusion digital leben. Software muss für alle Schüler und Lehrkräfte bedienbar sein – auch für Menschen mit Seh- oder motorischen Einschränkungen. Das fordern die BITV 2.0 und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Viele Tools versagen bei Inklusion
Schlechte Farbkontraste, fehlende Screenreader-Unterstützung, keine Tastaturnavigation – viele populäre Messenger erfüllen die WCAG-Mindestanforderungen nicht.
WCAG-konforme Oberflächen
Unsere Verwaltungs-Oberfläche sowie die angebundenen Chat-Clients orientieren sich streng an den WCAG-Richtlinien. Niemand wird vom digitalen Schulhof ausgeschlossen.
Beschäftigtendatenschutz & Personalrat
Kein Instrument zur Überwachung. Ein Werkzeug für Kommunikation.
Wenn Lehrkräfte eine Software nutzen, muss der Personalrat zustimmen. Die größte Sorge: Werden die Lehrer überwacht? Können Schulleiter sehen, wer wann online ist?
„Prilog ist ein Werkzeug für Kommunikation, kein Instrument zur Überwachung."
Prilog Designprinzip – technisch verankert, nicht nur versprochenPersonalräte blockieren Einführungen
Tools mit Online-Status, Lesebestätigungen und Nutzungsstatistiken ermöglichen de facto eine Verhaltenskontrolle von Lehrkräften.
Überwachung technisch unmöglich
Prilog verzichtet radikal auf Auswertungs-Dashboards für Mitarbeiterverhalten. Der Administrator sieht nicht, wer wann online war.
Prilog schützt die Arbeitnehmerrechte „by Design" und macht die Freigabe durch den Personalrat zu einem reibungslosen Prozess.
Fernmeldegeheimnis
Mitlesen ist nicht nur unethisch – es ist strafbar.
Als Betreiber eines Chat-Servers übermittelt Ihre Schule Nachrichten und unterliegt damit dem strengen Telekommunikationsrecht (TDDDG/DDG). Ein heimliches Mitlesen von Nachrichten durch Administratoren ist gesetzlich verboten.
Viele Server-Admins könnten mitlesen
Bei herkömmlichen Chat-Systemen ohne E2EE liegen Nachrichten im Klartext auf dem Server – ein klarer Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis.
E2EE erzwingt das Fernmeldegeheimnis
Durch die tiefe Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Matrix-Protokolls wird das Fernmeldegeheimnis technisch erzwungen. Die verschlüsselten Nachrichten können auf dem Server schlichtweg nicht ausgelesen werden.
Urheberrecht & Moderation
Schnell handeln, Haftung ausschließen – ohne private Chats zu überwachen.
Im Schulalltag werden ständig Arbeitsblätter, Buchseiten und Bilder geteilt. Wenn urheberrechtlich geschütztes oder illegales Material in öffentlichen Kanälen auftaucht, muss die Schule als Betreiber handeln können.
Schule haftet als Betreiber
Wer einen Chat-Server betreibt und nicht auf Hinweise zu rechtswidrigen Inhalten reagiert, riskiert als Betreiber in die Haftung genommen zu werden.
Saubere Trennung: Öffentlich vs. Privat
Prilog trennt klar zwischen privater verschlüsselter Kommunikation und öffentlichen Schulkanälen. Für öffentliche Bereiche gibt es Moderationswerkzeuge.
5 Gesetze. 5 Lösungen. Ein System.
Schulgesetze der Länder
VO-DV I, Kultusministerien, 16 Landesdatenschutzgesetze
BITV 2.0 & BFSG
Digitale Barrierefreiheit, WCAG 2.1, Inklusion
Personalrat & Mitbestimmung
Beschäftigtendatenschutz, Verhaltenskontrolle
Fernmeldegeheimnis
TDDDG, DDG, Telekommunikationsrecht
Urheberrecht
UrhG, Notice-and-Takedown, Betreiberhaftung
DSGVO
Art. 5, 6, 9, 17, 25, 35 – vollständig erfüllt
Rechtssicherheit für Ihre Schule.
Prilog wurde für den deutschen Bildungssektor entwickelt – mit allen rechtlichen Anforderungen als Ausgangspunkt, nicht als Nachgedanke.